Ich berate Sie persönlich und inividuell in folgenden Angelegenheiten:
- die Erstellung der Einkommensteuererklärungen, schnell und meist im Beisein des Mitgliedes
- die Berechnung der zu erwartenden Erstattung bzw. Nachzahlung
- die Überprüfung der Steuerbescheide
- das Einlegen von Einsprüchen
- die steuerlicherliche Vorausschau für kommende Jahre
- die Erstellung von Ermäßigungsanträgen
- die Beantragung von Nichtveranlagungsbescheinigungen für die Bank
- die Beantragung von Kindergeld
Beratungsbefugnis :
- Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 EStG (Lohn/Gehalt/Beamtenbezüge)
- sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 1 ESTG (Renten)
- sonstigen Einkünften aus Unterhaltsleistungen gem. § 22 Nr. 1 a EStG
- anderen Einkunftsarten (Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen) –ohne die Gewinneinkunftsarten i. S.d. § 2 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 EStG-, wenn die Einnahmen daraus insgesamt 13.000 EUR, im Fall der Zusammenveranlagung 26.000 EUR, nicht übersteigen,
- der Beantragung der Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz,
- der Beantragung der Investitionszulage nach den §§ 3, 4 IZulG 1999,
- Sachverhalten des Familienleistungsausgleichs i. S.d. EStG.
- Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung