Unsere Leistungen

Beratungsleistungen:

Ich berate Sie persönlich und inividuell in folgenden Angelegenheiten:

  • die Erstellung der Einkommensteuererklärungen, schnell und meist im Beisein des Mitgliedes
  • die Berechnung der zu erwartenden Erstattung bzw. Nachzahlung
  • die Überprüfung der Steuerbescheide
  • das Einlegen von Einsprüchen
  • die steuerlicherliche Vorausschau für kommende Jahre
  • die Erstellung von Ermäßigungsanträgen
  • die Beantragung von Nichtveranlagungsbescheinigungen für die Bank
  • die Beantragung von Kindergeld
 

Beratungsbefugnis :

  • Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 EStG (Lohn/Gehalt/Beamtenbezüge)
  • sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 1 ESTG (Renten)
  • sonstigen Einkünften aus Unterhaltsleistungen gem. § 22 Nr. 1 a EStG
  • anderen Einkunftsarten (Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen) –ohne die Gewinneinkunftsarten i. S.d. § 2 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 EStG-, wenn die Einnahmen daraus insgesamt 13.000 EUR, im Fall der Zusammenveranlagung 26.000 EUR, nicht übersteigen,
  • der Beantragung der Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz,
  • der Beantragung der Investitionszulage nach den §§ 3, 4 IZulG 1999,
  • Sachverhalten des Familienleistungsausgleichs i. S.d. EStG.
  • Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung